§ 550 sieht vor, dass Mietverträge, die für eine längere Zeit als ein Jahr geschlossen werden in schriftlicher Form geschlossen werden müssen. Welche Folgen ergeben sich aus der Nichteinhaltung der Vorschrift und wann wird die Regelung relevant?
Für die Semesterklausuren, die Zwischenprüfung und das Examen